Architektenrecht – gut geplant ist halb gebaut
Gerade im Baurecht kommen vielfältige rechtliche Regelungen aus den Gebieten des Zivilrechts sowie des öffentlichen Rechts zum Einsatz. Privates und öffentliches Baurecht sind auch für Architekten nicht immer leicht zu durchschauen.
Das deutsche Baurecht verfügt über eine hohe Regelungsdichte und setzt daher ein besonders hohes Maß an juristischem Know-How voraus. Parallel muss jeder beratende Anwalt auch ein hohes Maß an technischem Verständnis mitbringen, um die technischen Herausforderungen in die Entwicklung von passenden Lösungen für ihre Rechtsprobleme einfließen zu lassen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen dieser Rechtsgebiete. Auch bei der Projektsteuerung agieren wir in Ihrem Auftrag, von der Abwehr oder der Durchsetzung von Zahlungsforderungen (Werklohn, Schadenersatz) bis zur Haftung der Baubeteiligten.
Wir sind spezialisiert auf die Geltendmachung von Honorarforderungen und die Architektenhaftung. Dazu greifen wir auf einen großen Erfahrungsschatz im Vergaberecht zurück.
Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten
- Architektenhaftung
- Abschlagszahlungen
- Honorarforderung
- Vergaberecht
- Bauplanungsrecht
- Bauleitplanung