Wohnungseigentum

Wenn es um Wohnungseigentum geht, sind neben Fragen des WEG-Rechts auch juristische Probleme im Bereich des Baurechts, Versicherungsrechts und Vertragsrechts nicht weit.

 

Insoweit unterstützen, beraten und vertreten wir Verwaltungs-gesellschaften sowie Sondereigentümer bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Verwaltung des Wohneigentums ergeben.

 

Da die Beratung der Wohnungseigentümer bei rechtlichen Fragen auch dann wichtig ist, wenn Beschlüsse zu fassen sind, nehmen wir auch an Versammlungen der Wohnungseigentümer-gemeinschaft teil, um in diesem Zusammenhang mit rechtlichem Rat zur Seite zu stehen.

 

Daneben beraten wir Bauträger im Rahmen der Errichtung von Wohnungseigentum, insbesondere Fragen der Erstellung von Gemeinschaftsordnungen und Teilungserklärungen sowie Erwerber von Wohneigentum/Teileigentum in Bezug auf Vertragsgestaltungen des Erwerbsvertrages bzw. der rund um den Erwerb der Liegenschaft auftretenden juristischen Probleme.

 

 

Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten

 

  • Beratung und Vertretung von WEG-Verwaltungen
  • Beratung und Vertretung von Gemeinschaften und Eigentümern
  • Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  • Forderungsbeitreibung
  • Anfechtungsverfahren
  • Errichtung von Gemeinschaftsordnungen