Kein Betriebsübergang bei Übernahme eines Servicedienstleistungsvertrages

 

BAG, Urteil vom 14.08.2007 - Az. 8 AZR 1043/07

 

Das BAG hat mit Urteil vom 14.08.2007 (Az.: 8 AZR 1043/07) festgestellt, dass bei der Neuvergabe von Serviceleistungen die Übernahme der Aufgaben des bisherigen Dienstleisters durch einen neuen Dienstleister grundsätzlich nicht zu einem Betriebsübergang und damit einem Übergang der Arbeits-verhältnisse vom alten auf den neuen Dienstleister führt. Von einem Übergang kann nur dann ausgegangen werden, wenn der neue Dienstleister die wirtschaftliche Einheit des alten Dienst-leisters im Wesentlichen unverändert unter Wahrung der Identität fortführt. Dies ist jedenfalls nicht der Fall, wenn die auszuführenden Aufgaben maßgeblich erweitert und künftig im Rahmen einer größeren Organisationsstruktur durchgeführt werden.