Kein Betriebsübergang bei Erwerb von Betriebsmitteln durch mehrere Unternehmen

 

BAG, Urteil vom 26.07.2007 - Az. 8 AZR 769/06

 

Übernehmen mehrere Unternehmen einzelne Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillgelegten Betriebes, führt dies nicht dazu, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des in Insolvenz gefallenen Betriebes gemäß § 613a BGB auf diese Unternehmer übergehen und eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs unwirksam ist. Ein Betriebsübergang setzt vielmehr voraus, dass die Identität des übernommenen Betriebes oder Betriebsteiles gewahrt bleibt. Das BAG hat in seinem Urteil die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Insolvenz-verwalter auf Grund der Stilllegung des Betriebes der Insolvenz-schuldnerin nach § 15 Abs. 4 KSchG für zulässig erachtet und das Vorliegen eines Betriebsüberganges verneint.