Leiharbeiter vs. Festangestellte

 

Ein Unternehmen beabsichtigt, eine größere Zahl von Leiharbeitern einzustellen. Gleichzeitig laufen im Unternehmen eine nahezu gleich große Zahl an befristeten Arbeitsverträgen aus. Der Betriebsrat fordert von der Unternehmensleitung, dass die neu zu besetzenden Stellen auch innerhalb des Unternehmens auszuschreiben sind. Dies wird abgelehnt, so dass der Betriebsrat Klage einreicht.

 

Das Bundesarbeitsgericht gibt dieser Klage mit Beschluss vom 15.10.2013 (Az.: 1 ABR 25/12) statt. Es begründet dies damit, dass gemäß § 93 BetrVG eine Pflicht zur internen Ausschreibung besteht, wenn mit Bewerbungen von im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmern gerechnet werden kann. Dies ist beim Auslaufen einer Vielzahl von befristeten Arbeitsverhältnissen regelmäßig der Fall. In einem solchen Fall geht die Ausschreibung der unternehmerischen Entscheidung zur Beschäftigung von Leiharbeitern vor.

 

 

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