Bürgschaft – Versicherung statt Bank?

 

Im Falle des Gewährleistungseinbehalts im Baurecht ist die Gestellung einer Bankbürgschaft üblich und wird in den meisten Fällen vertraglich so fixiert. Das OLG Karlsruhe hat in einer Entscheidung (Urteil vom 14.12.2010, Az. 4 U 18/09) deutlich gemacht, dass eine Bürgschaft eines Versicherungsunternehmens nicht mit einer Bankbürgschaft gleichzusetzen sei. Wird lediglich eine Versicherungsbürgschaft erbracht, so ist der Auftraggeber berechtigt, diese nicht anzuerkennen und den Gewährleistungseinbehalt weiter fortzusetzen.

 

 

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