Bestandsschutz nur für rechtmäßig errichtete Gebäude

 

Auf dem Gelände einer KFZ-Werkstatt und Tankstelle wird ein Ersatzteillager ohne entsprechende Genehmigung gebaut. Dagegen bereits in der Vergangenheit ausgebrachte Beseitigungsanordnungen werden nie vollzogen. Das Gebäude widerspricht auch den Festsetzungen eines später in Kraft getretenen Bebauungsplans.

 

Bei einer neuerlichen Überprüfung durch die zuständige Behörde wird wieder eine Beseitigungsanordnung erlassen. Hiergegen wendet sich der Eigentümer mit Verweis auf den Bestandsschutz des Gebäudes. Diesen hat das OVG Saarlouis (Beschluss vom 02.03.2011, Az. 2 A 190/10) mit Verweis auf die rechtswidrige Errichtung des Gebäudes verneint. Es hat dabei nochmals entschieden, dass Bestandsschutz grundsätzlich nur solchen Gebäuden zuteil werden kann, die rechtmäßig errichtet wurden.

 

 

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