Das unbekannte Gesetz

 

Auch in der Praxis weitestgehend unbekannt ist das Gesetz über die Sicherung von Bauforderungen (BauFordSiG) vom 01.06.1909 (!) (RGBl 1909, 449). Das BauFordSiG dient der Sicherung von Forderungen etwa von Subunternehmern oder Baustofflieferanten im Rahmen bestimmter Bauvorhaben, indem es zur Führung eines Baubuches sowie zur bestimmungsmäßigen Verwendung von sog. Baugeld verpflichtet. Ein Verstoß gegen diese Pflichten ist strafbewehrt. Bei der bestimmungswidrigen Verwendung von Baugeld drohen etwa bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Im Übrigen ist das BauFordSiG ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, was etwa eine Haftung von persönlich haftenden Geschäftsführern einer insolventen GmbH begründen kann.

 

Baugeld sind Darlehensbeträge von Dritten, mit denen die Baukosten abgedeckt werden sollen und die darüber hinaus mittels eines Grundpfandrechts (etwa Hypothek oder Grundschuld) an dem Baugrundstück besichert werden. Baugeldempfänger ist regelmäßig der Bauherr als Darlehensnehmer. Wird dieses Geld indes im ganzen an Dritte weitergereicht, die das Bauwerk als Ganzes erstellen (z.B. Generalunternehmer, Bauträger usw.), gelten auch diese als Baugeldempfänger. Diese sind verpflichtet, das Baugeld nur an Personen oder Unternehmen auszuzahlen, die etwa als Werkunternehmer, Dienstleister oder Lieferant an dessen Erstellung direkt beteiligt sind.

 

Aus dem Baubuch müssen sich unter anderem die an dem Bau beteiligten Firmen und Personen mit den entsprechenden Vertragsverhältnissen sowie die näheren Einzelheiten zu den geleisteten Zahlungen einschließlich der Verwendung des Baugelds entnehmen lassen. Schadensersatzansprüche wegen eines Verstoßes können alle an der Herstellung eines Baus beteiligten Personen geltend machen. Fällt also ein Bauträger oder ein Generalunternehmer in Insolvenz besteht hier die Möglichkeit die gesetzlichen Vertreter persönlich in die Haftung zu nehmen. Bei der geringen Lebenserwartung und regelmäßigen Unterkapitalisierung etwa von Bauträger-GmbHs eine sicherlich lohnenswerte Überlegung.

 

 
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