Rückzahlung eines doppelt gezahlten Abschlages
Im Rahmen der Abwicklung eines Bauvertrages kann es mitunter vorkommen, dass irrtümliche eine zu leistende Abschlagszahlung zweimal zur Zahlung angewiesen wird. Das OLG Bremen sieht im Urteil vom 16.01.2014 (Az.: 3 U 44/13) bei der Vereinbarung von Abschlagszahlungen eine Abrede im Sinne der VOB. Damit ist für eine bereicherungsrechtliche Rückforderung des zuviel geleisteten Abschlages kein Platz. Vielmehr ist die Zuvielzahlung aufgrund des vorläufigen Charakters einer Abschlagszahlung mit der Schlussrechnung zu verrechnen.