Informationen zum Kaufrecht 2007

 

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Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen

 

Kann es Schadensersatzansprüche auslösen, wenn der Verkäufer einer Sache unberechtigt zur Mangelbeseitigung aufgefordert wird? Natürlich kann eine solche Frage nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls. Der BGH hat jedoch in einer Entscheidung vom 23.01.2008 - VIII ZR 246/06 - eine solche Schadensersatzpflicht nach § 280 Abs. 1 BGB bejaht. Danach stellt ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinen eigenen Verantwortungsbereich fällt.