Verkürzung der Verjährung bei Gebrauchtwagenkauf
Der BGH (Urteil
vom 19.06.2013, Az. VIII ZR 183/12) hat nochmals deutlich gemacht, dass eine Klausel unwirksam ist, in der eine Verkürzung der Verjährung für Sachmängel auf ein Jahr vorgesehen ist. Dies gilt
nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch zwischen Unternehmen. Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Nr. 7a und 7b BGB.