Betriebskosten: Gleiche Fehler immer rügen!
Betriebskostenabrechnungen sind selten frei von Fehlern. Bei einigen Abrechnungen wiederholen sich die Fehler von Jahr zu Jahr. Was macht man, wenn Vermieter und Verwalter immer den gleichen Fehler machen?
Der Grundsatz ist: Bei jeder Abrechnung ist jeder Fehler zu rügen. Insbesondere kann sich der Mieter nicht darauf berufen, dass er eine Fehler in der Vergangenheit immer gerügt hat, jetzt aber aufgrund der Offensichtlichkeit der Wiederholung des Fehlers darauf verzichtet hat.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. VIII ZR 185/09) entschieden, dass sich der Mieter nicht auf die Rügen der Vorjahre berufen könne, da die Fristsetzung zur Geltendmachung von Einwenden gegen die Abrechnung in § 556 Absatz 3 Satz 5 BGB gerade erreichen will, dass nach rügelosem Fristablauf zwischen den Parteien Rechtsfrieden herrscht.
Es empfiehlt sich also, jeder Abrechnung genau zu prüfen und sämtliche Fehler zu rügen.