DSL und Umzug – Versorgungsrisiko bleibt beim Mieter
Schnelles Internet via DSL ist noch nicht überall in Deutschland verfügbar. Entsprechend ergeben sich hieraus auch mietrechtliche Probleme, wenn ein Umzug in ein nicht mit DSL versorgtes Gebiet bevorsteht, der alte DSL-Vertrag aber noch läuft.
Der BGH hat mit Urteil vom 11.11.2010 (Az. III ZR 57/10) entschieden, dass allein die Tatsache, dass in der neuen Wohnung keine DSL-Versorgung möglich ist, den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein Umzug aus familiären und persönlichen Gründen stellt keinen wichtigen Grund dar, der eine Kündigung rechtfertigen würde.
Der BGH hat sich dabei am Grundsatz des BGB orientiert, wonach Verträge grundsätzlich einzuhalten sind (pacta sunt servanda“). Das Risiko eines Umzugs liegt in der Sphäre des Mieters und bleibt auch bei ihm. Insofern ist er gehalten, die vereinbarten Nutzungsentgelte bis zum Vertragsende (hier nach 2 Jahren) weiterzuzahlen.