Eigenbedarfskündigung auch bei beruflichem Bedarf

 

Bislang waren sämtliche Kommentierungen zur Eigenbedarfskündigung im Wohnraummietrecht davon ausgegangen, dass berufliche Gründe hier nicht einschlägig seien. Dem hat der BGH nun ein gegenteiliges Urteil (vom 26.09.2012, Az. VIII ZR 330/11) entgegen gesetzt.

 

Im  zu entscheidenden Fall ging es um eine im Haus des Vermieters gelegene Einliegerwohnung, die dieser nunmehr als Räume für die Anwaltskanzlei seiner Ehefrau nutzen wollte. Der BGH hat dies als Grund für eine Eigenbedarfskündigung anerkannt, da sich dies auch aus einer eigenen oder einer beruflichen Tätigkeit eines Familienmitgliedes ergeben kann.

 

 

 

zurück