Isolierte Kündigung einer Garage
Zu einem bestehenden Wohnraummietvertrag wird später eine Garage hinzu gemietet. Die Garage befindet sich auf einem anderen Grundstück, dass ca. 150 Meter von der Wohnung entfernt ist. Als das Garagengrundstück verkauft wird, kündigt der neue Eigentümer den Garagenmietvertrag isoliert.
Der BGH hat mit Urteil vom 12.10.2011 (Az. VIII ZR 251/10) entschieden, dass diese isolierte Kündigung rechtens ist. Nach Ansicht des BGH ist die Anmietung der Garage nicht Bestandteil des Wohnraummietvertrages geworden. Beide Verträge sind rechtlich selbständig. Bei Vorliegen eines zeitgleichen Abschlusses der Verträge (hier nicht der Fall) spricht das für eine Einheitlichkeit. Diese Vermutung gilt aber nur dann, wenn sich beide Mietsachen auf einem Grundstück befinden.