Kein Anspruch auf Modernisierung
Modernisierungen von Wohnraum sind meist dann ein Thema, wenn der Vermieter diese durchführen will. Doch was ist, wenn der Mieter eine Modernisierung fordert?
Der BGH hat entschieden (Urteil vom 14.09.2011, Az. VIII ZR 10/11), dass Mieter keinerlei Anspruch auf Modernisierung der Wohnung hat. Er darf entsprechende Arbeiten mit dem Ziel der Erhöhung des Wohnkomforts auch nicht in Eigenregie durchführen oder durchführen lassen. Das Eigentumsrecht des Vermieters ist hier höher zu bewerten. Im konkreten Fall ging es um den beanspruchten Ersatz einer Kachelofen-Einzelheizung durch eine Gas-Etagenheizung.