"Kräftige Farben" in der Wohnung
In die Frage, welche Farbe die Wände einer Wohnung bei Auszug des Mieters haben müssen, ist in letzter Zeit Bewegung gekommen. Ein reines Weiß ist nicht immer geschuldet. Gleichzeitig hat aber der BGH (Urteil vom 06.11.2013, Az.: VIII ZR 416/12) entschieden, dass die Mieter kräftige Farben in jedem Fall überstreichen müssen.
Im vorliegenden Fall ging es um eine Doppelhaushälfte, die die Mieter bei Einzug mit frisch weiß gestrichenen Räumen übernommen haben. In einigen Räumen verwendeten sie sodann kräftige Vollfarben wie rot, gelb und blau. Der BGH macht in seiner Entscheidung deutlich, dass solche Farbgestaltungen durch den Vermieter nicht hingenommen werden müssen, da sie regelmäßig seine Möglichkeiten erschweren, die Wohnung neu zu vermieten. Allenfalls bei gedeckten Farben kann der Vermieter gehalten sein, diese zu akzeptieren.