Wertstofftonnen sind betriebskostenrechtlich wirtschaftlich
Läßt ein Vermieter nicht die durch die Stadt (oder andere Anbieter) kostenfrei geleerten gelben und blauen Wertstofftonnen aufstellen, dass verstößt er gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Absatz III Satz 1 BGB. So hat es das LG Köln (Urteil vom 28.03.2013, Az.: 1 S 232/11) entschieden. Durch die Entscheidung des Vermieters kann der Mieter den für die Wertstofftonnen bestimmten Müll nur in der Restmülltonne entsorgen. Diese ist jedoch regelmäßig erheblich teurer.