2x rückwärts auf dem Parkplatz? 50% für jeden!
Unfälle beim Rückwärtsfahren kommen sehr häufig vor und sind immer wieder umstritten. Das KG Berlin hatte sich in seinem Urteil vom 25.10.2010 (Az. 12 U 3/09) mit der Rechtsfrage auseinanderzusetzen, welche Schadensverteilung eintritt, wenn auf einem Parkplatz beide Unfallbeteiligten rückwärts gefahren sind.
Das Gericht entschied auf eine hälftige Teilung. Dabei sah es den Umstand als unerheblich an, ob eines der Fahrzeuges noch im letzten Moment vor dem Zusammenstoß zum Stillstand gekommen sein könnte. Es wertete dies als im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren stehend, so dass für die Fahrzeugführer besondere Sorgfaltspflichten bestanden.