Als Fußgänger bei „Rot“ – volle Haftung

 

Ein dunkel gekleideter Fußgänger überquert bei „Rot“ die Straße. Hierbei wird er von einem Kleintransporter erfasst. Das OLG Köln (Beschluss vom 19.03.2012, Az. 16 U 169/11) sieht ein Verschulden des Fußgängers zu 100%. Die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges tritt dahinter vollständig zurück, sogar dann, wenn es sich wie hier aufgrund des Kleintransporters um eine erhöhte Betriebsgefahr handelt.

 

 

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