Autoschlüssel sicher aufbewahren

 

Wer seinen Autoschlüssel leicht zugänglich ablegt, läuft Gefahr, im Falle eines Diebstahls des Fahrzeuges auf der Hälfte der Kosten sitzen zu bleiben. So hat es das OLG Koblenz (Beschluss vom 14.05.2012, Az. 10 U 1292/11) entschieden und die Versicherungsleistungen um 50% gekürzt.

 

Im vorliegenden Fall hatte die Autohalterin den Fahrzeugschlüssel an ihrer Arbeitsstelle in einen Korb gelegt, der sich in einem nicht verschlossenen Aufenthaltsraum befand. Hieraus wurde der Schlüssel entwendet und anschließend das Fahrzeug gestohlen. Das OLG erkennt hierin eine grob fahrlässige Handlung der Halterin, die eine Kürzung der Versicherungssumme rechtfertigt.

 

 

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