Erstattung von Gutachterkosten
Im Anschluss an die Änderung der Rechtssprechung des BGH zur Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen im Mietwagengeschäft hatte die Versicherungswirtschaft mit gleicher Begründung vielfach versucht, auch bei den Kosten der Sachverständigen zu sparen.
Grundsätzlich sind die Kosten eines von einem Verkehrsunfallgeschädigten beauftragten (unabhängigen) Sachverständigen nach § 249 BGB als Herstellungsaufwand entsprechend der Haftungsquote zu erstatten. In Bezug auf die Honorare der Sachverständigen hat sich dabei die Praxis herausgebildet, diese in Relation zur Schadenshöhe zu bemessen. Dies ist von einigen Versicherungen mit der Begründung angegriffen worden, dass hier nur die regelmäßig erheblich niedrigeren Kosten von gerichtlich bestellten Sachverständigen als erforderlicher Herstellungsaufwand zu erstatten seien.
Dieser Argumentation einiger Versicherungen ist der BGH nunmehr in einer neuen Entscheidung erfreulicherweise nicht gefolgt (Urt. vom 23.01.2007, Az.: VI ZR 67/06). Der BGH hat im entschiedenen Fall die Abrechnung eines Sachverständigen in Relation zur Schadenshöhe unbeanstandet gelassen. Begründet wird dies im Wesentlichen mit dem Haftungsrisiko der Sachverständigen. Wichtig sind auch die Ausführungen des BGH, dass der Geschädigte bei der Wahl eines qualifizierten Sachverständigen regelmäßig keine Marktforschung zu betreiben braucht. Etwas anderes dürfte allenfalls dann gelten, wenn bekannt ist, dass der Sachverständige überteuert abrechnet.
Damit dürfte die Diskussion bezüglich der Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines Sachverständigen zumindest im Bereich der Kraftfahrzeughaftpflichtschäden erst einmal verstummen. Für einen Geschädigten ist also kein Grund gegeben, auf die Einschaltung eines von der Haftpflichtversicherung unabhängigen Gutachters zu verzichten. Allerdings erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Versicherung außergerichtlich doch noch die Kostenerstattung verweigert.
Dazu ist das Urteil zu neu. Zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung dürfte es jetzt jedoch nicht mehr kommen.