Geschwindigkeitsverstoß: Einsicht in Bedienungsanleitung

 

Wer sich gerichtlich gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstosses wehrt, der wird vielfach die Richtigkeit der Messung angreifen müssen. Um dies tun zu können benötigt er beziehungsweise sein Rechtsanwalt auch technisches Wissen über den Aufbau des Messgeräts und über den Ablauf der Messung.

 

Das OLG Naumburg (Urteil vom 05.11.2012, Az. 2 Ss (Bz) 100/12) hat dabei die Rechte des Verteidigers gestärkt und ausgeführt, dass diesem die gleichen Akteneinsichtsrechte gewährt werden müssen wie einem Sachverständigen. Dies betrifft auch die Einsicht in die Bedienungsanleitung des Messgeräts. Das Gericht folgte damit dem Grundsatz der Waffengleichheit, wonach die Ermittlungsbehörde durch nicht gewährte Akteneinsicht einen Wissensvorsprung erhält. Dadurch würde der Betroffene in seinem Recht auf Verteidigung in unzulässiger Weise beschränkt.

 

 

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