Haftung bei Rückwärtsfahren auf Tankstellengelände
Ein PKW-Fahrer fährt auf einem Tankstellengelände rückwärts, um zu wenden. Gleichzeitig fährt
ein Fahrzeug von der gegenüberliegenden Fahrbahn über einen Trennstrich hinweg in das Tankstellengelände ein und es kommt zum Zusammenstoß. Im anschließenden gerichtlichen Verfahren moniert der
rückwärtsfahrende Fahrer eine Mitschuld des Gegners, da dieser den Trennstrich überfahren habe.
Dieses Ansinnen lehnt das LG Saarbrücken (Urteil vom 30.11.2012, Az. 13 S 140/12) ab und führt aus,
dass die durchgezogenen Linien (nach Zeichen 295 der StVO) nur dem Schutz des Gegenverkehrs, nicht aber weiteren anderen Verkehrsteilnehmern dient. Der Verkehrsverstoß des Abbiegenden trete
darüber hinaus hinter das Fehlverhalten des anderen zurück, da er selbst sein Fahrzeug zum Stehen gebracht habe, während der rückwärts Fahrende nahezu ungebremst auf das Auto des Abbiegenden
aufgefahren sei.