Kaufvertrag über Neufahrzeug mit Rücknahme Altfahrzeug
Bei dem Kauf eines neuen PKW wird oftmals das alte Fahrzeug verkäuferseitig unter Anrechung auf den Kaufpreis in Zahlung genommen. Teilweise geschieht dies auch durch Ablösung der für das Altfahrzeug noch laufenden Finanzierung.
Probleme ergeben sich immer dann, wenn wegen Mängeln des Neufahrzeugs der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Nach der ständigen Rechtssprechung des BGH sind regelmäßig der Kaufvertrag über das Neufahrzeug und die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs nach dem Willen der Vertragsparteien als Einheit anzusehen. Als Folge ist daher nicht nur der Neuwagenkauf, sondern auch die Inzahlungnahme des Altfahrzeugs rückabzuwickeln. In der Entscheidung des BGH vom 20.08.2008 - Az.: VIII ZR 334/06 - war nun zu klären, ob dies auch gilt, wenn der Händler die Finanzierung des Altfahrzeugs bei der Bank abgelöst hatte. Die Vorinstanzen hatten dies mit der Begründung verneint, dass die Darlehensverbindlichkeit bei der Bank nicht wieder hergestellt werden könne. Dem hat der BGH jedoch widersprochen und diese Fallgruppe der normalen Inzahlungnahme gleichgestellt. In beiden Fällen sei eine rechtliche Einheit gegeben. Dass die ursprüngliche Darlehensverbindlichkeit nicht wieder hergestellt werden könne, sei durch die Gewährung von Wertsersatz nach § 346 Abs. 2 Satz 1 BGB unter Anrechnung auf den Kaufpreis für das Neufahrzeug zu berücksichtigen. Außerdem müsse das Altfahrzeug rückübereignet werden.
Die Entscheidung des BGH ist zutreffend und spiegelt die Lebenswirklichkeit wider. So hatte der Verkäufer der Hereinnahme des Altfahrzeugs nur zum Zwecke des Verkaufs des Neufahrzeugs zugestimmt. Diese Interessenlage ist dann auch bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages zu berücksichtigen.