Kein Schmerzensgeld bei Verlust des Haustieres

 

Es gibt immer wieder Tendenzen, die Reichweite von Schmerzensgeldansprüchen bei Schockschäden durch den Verlust von Angehörigen auszuweiten. Der BGH hat klargestellt (Urteil vom 20.03.2012, Az. VI ZR 114/11), dass ein solcher Anspruch nicht beim Verlust eines Haustieres (vorliegend ein Labradorhund) besteht. Ein Schmerzensgeld wäre nur bei Tod/Verletzung eines nächsten Angehörigen zuzusprechen.

 

 

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