Keine Betriebsgefahr bei aufgeladenem Fahrzeug
Wird ein Fahrzeug auf einen LKW zum Transport verladen, so bildet es mit diesem LKW eine Betriebseinheit. Von ihm selbst geht keine eigene Betriebsgefahr aus. Dies hat das OLG Karlsruhe (Urteil vom 28.08.2014, Az. 13 U 15/14) entschieden. Konkret hatte sich das aufgeladene Fahrzeug auf dem LKW entzündet und dabei diesen beschädigt. Eine Haftung des Fahrzeughalters des aufgeladenen Fahrzeuges aufgrund der Betriebsgefahr scheidet in einem solchen Fall aus.