Mitverschulden beim Radfahren ohne Helm oder nicht?
In der Rechtsprechung bleibt umstritten, ob einen Radfahrer ein Mitverschulden trifft, wenn er keinen Helm getragen hat. Zahlreiche Entscheidungen diverser Gerichte bejahen das. Das OLG Celle sieht dies mit Urteil vom 12.02.2014 (Az.: 14 U 113/13) anders und spricht einem Radfahrer ohne Helm 100% des eingeforderten Schadens zu.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Radler ohne Helm eine andere Radfahrerin überholt. Dies bog, ohne nach hinten zu schauen, nach links ab und es kam zur Kollision. Das Gericht sah im mehrfach fehlerhaften Verhalten der anderen Radfahrerin die alleinige Ursache der Kollision. Der ohne Helm fahrende Radfahrer hat dagegen keinerlei Verkehrsverstoß begangen. Nach Ansicht des OLG Celle obliegt einem Radfahrer nur dann die Pflicht zum Tragen eines Helms, wenn er sich beim Fahren besonderen Risiken (sportliches Fahren etc.) aussetzen will. Insofern trifft ihn hier kein Mitverschulden.
Der Streit wird mit dieser Entscheidung vorläufig weiter bestehen bleiben. Unabhängig von der Frage eines möglichen Mitverschuldens sollte aber aufgrund der Schwere von Radunfällen und dabei auftretenden (Kopf-)Verletzungen klar sein, dass man mit Helm deutlich sicherer unterwegs. Auf die besondere Vorbildwirkung gegenüber Kindern sei ebenso hingewiesen.