Spurwechsler voll in der Haftung?
Das OLG München (Urteil vom 17.05.2013, Az. 10 U 3024/12) hat entschieden, dass bei es einem
Auffahrunfall nach einem Spurwechsel regelmäßig kraft Anscheinsbeweises zu einer Vollhaftung des Spurwechslers kommt. Selbst die Betriebsgefahr des Auffahrenden tritt dann zurück. Der
Spurwechsler kann nur dann seine Haftungsquote minimieren, wenn zusätzliche Faktoren beim Auffahrenden eine Rolle spielen oder kein unmittelbarer Zusammenhang mehr zwischen dem Spurwechsel und
dem Unfall besteht.