Unfallflucht beim Beladen
Ein Fahrer ist mit seinem LKW unterwegs, um Schrott aufzuladen. Dazu hält er immer wieder am Straßenrand an, um dort liegende Bleche auf die Ladefläche zu werfen. Bei einem dieser Stops wirft er das Blech so ungünstig, dass es ein nebenan abgeparktes Auto beschädigt. Der Fahrer des LKW fuhr jedoch ohne jedes weitere Kümmernis davon.
Das OLG Köln (Urteil vom 19.07.2011, Az. III-1 RVs 138/11) sah darin den Tatbestand der Unfallflucht verwirklicht. Demnach unterliegen Schadensereignisse im ruhenden Verkehr dann § 142 StGB, wenn sie verkehrsbezogene Ursachen aufweisen. Bei einem LKW ist es regelmäßig so, dass im ruhenden Verkehr be- und entladen wird. Dies war hier der Fall, da die Fahrten zum Schrottsammeln nur durch das wiederholte kurzzeitige Anhalten und Beladen funktionieren konnten.