Vertragsschluß beim Tanken
Wann kommt beim Tanken an einer Selbstbedienungs-Tankstelle der Kaufvertrag zustande? Erst beim Bezahlen an der Kasse? Nein, bereits mit dem Befüllen des Fahrzeuges an der Zapfsäule. Dies hat der BGH mit Urteil vom 04.05.2011 (Az. VIII ZR 171/10) entschieden.
Er macht dabei auf den Unterschied zum „normalen“ Einkauf in einem Supermarkt aufmerksam. Dort führt das Einlegen von Waren in den Einkaufswagen noch nicht zum Vertragsschluß. Dieser findet erst mit Passieren der Kasse statt. Anders bei einer Tankstelle. Durch das Einfüllen des Kraftstoffs in den Tank wird bereits ein unumkehrbarer Zustand geschaffen, so dass bereits hier der Vertragsschluß liegt.
Fährt der Kunde also unmittelbar nach Befüllen des Fahrzeuges – ohne zu bezahlen – davon, dann kommt er damit umgehend in Verzug. Der Tankstellenbetreiber kann im Rahmen des Verzugsschadens somit auch die Kosten geltend machen, die notwendig waren, um die Identität des Kunden zu ermitteln.