Eigentümerversammlung in den Schulferien?

 

Das LG Karlsruhe hat mit Urteil vom 25.10.2013 (Az.: 11 S 16/13) entschieden, dass die Anberaumung einer Eigentümerversammlung in den Schulferien im Sommer unzulässig ist. Das Gericht spricht davon, dass eine solche Anberaumung zur Unzeit erfolgt wäre. Dies unabhängig davon, ob Familien mit schulpflichtigen Kindern betroffen sind, da es auch so eine ausreichende Anzahl von Personen gibt, die für ihren Urlaub ebenfalls auf die Zeit der Schulferien angewiesen sind.

 

Das Urteil ist auf Kritik gestoßen. Einerseits könnte dadurch die Situation entstehen, dass die Zeitplanung einer WEG von einem einzigen Eigentümer und dessen Urlaubsplänen abhängt. Zum anderen gibt es eine einheitliche Ferienzeit nicht oder nicht mehr. Etwas anderes seien die Zeiten rund um Feiertage wie beispielsweise zwischen Weihnachten und Neujahr. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die Meinung des LG Karlsruhe verfestigt oder ob es auch anderslautende Entscheidungen geben wird.

 

 

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